Gepr. Personalfachkauffrau / Personalfachkaufmann (IHK)
Inklusive Ausbildereignungsprüfung (IHK)
Live Online-Lehrgang und Präsenz-Blockwoche
Zulassungsvoraussetzungen gemäß Rechtsverordnung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu personalwirtschaftlichen Funktionen haben. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der erfolgreichen Ausbildereignungsprüfung zu erbringen . . . in diesem Lehrgang nicht extra notwendig, da bereits integriert!