Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Mit der Anmeldung werden die folgenden Bedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen der Ausbilder-Akademie GmbH anerkannt.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu unseren Weiterbildungsveranstaltungen kann telefonisch oder schriftlich (E-Mail, Telefax, Post) vorgenommen werden. Die Anmeldung sollte spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Sie erhalten umgehend eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung. Die Anmeldungen werden entsprechend ihres Eingangs berücksichtigt. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Teilnehmerkapazitäten der Veranstaltung, behalten wir uns eine Begrenzung der Teilnehmerzahl vor. In diesem Fall erhalten Sie umgehend eine Mitteilung mit alternativen Terminen oder Veranstaltungen.
3. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr wird nach der Rechnungsstellung fällig, spätestens am letzten Veranstaltungstag. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Die genannten Teilnahmegebühren sind Nettobeträge und beinhalten die im Veranstaltungsangebot enthaltenen Leistungen. Kosten für die Übernachtung inkl. Extras, für die An- und Abreise und den Transfer zum Veranstaltungsort sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten. Nicht vollständig in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Bitte geben Sie bei allen Zahlungen die Rechnungsnummer und die Veranstaltungsbezeichnung an.
4. Rücktritt und Kündigung
Sollte Ihnen die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht möglich sein, können Sie sich in Textform bis spätestens 4 Wochen (Eingangsdatum ist maßgeblich) vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei abmelden. Für Abmeldungen, die uns innerhalb von 4 Wochen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, behalten wir uns die Berechnung einer Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühr vor. Für Abmeldungen, die innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungstermin vorgenommen werden, behalten wir uns die Berechnung der vollen Teilnahmegebühr vor. Bei Veranstaltung mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten, die aus mehreren in sich inhaltlich abgeschlossenen Prüfungsvorbereitungsmodulen besteht, können Sie sich innerhalb von spätestens 4 Wochen vor Beginn eines einzelnen Prüfungsvorbereitungsmoduls kostenfrei abmelden. In diesem Fall erfolgt nur eine Berechnung der bereits absolvierten Prüfungsvorbereitungsmodule. Die Abmeldung wird Ihnen umgehend schriftlich bestätigt und wir nennen Ihnen einen möglichen Ausweichtermin. Eine Stornogebühr wird Ihnen auf die nächste Veranstaltung angerechnet, sofern diese innerhalb eines halben Jahres wahrgenommen wird. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich.
5. Durchführungsänderung und Absage
Wir behalten uns in Ausnahmefällen vor, Veranstaltungsinhalte und -abläufe sowie Termine, Orte und Dozenten der Veranstaltung gegenüber dem Angebot zu verändern, um auf aktuelle Gegebenheiten zu reagieren. Veranstaltungen können bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen (z. B. Erkrankung der Dozenten) - auch bei erfolgter Anmeldebestätigung - durch uns abgesagt werden. Sie werden in solchen Fällen umgehend von uns informiert und erhalten Informationen über mögliche Veranstaltungsalternativen. Wird eine Veranstaltung von uns abgesagt, erstatten wir umgehend die bereits bezahlten Teilnahmegebühren. Weitere Ansprüche wegen Veränderungen oder Absagen von Veranstaltungen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.
6. Teilnehmerunterlagen
Die von uns verwendeten Teilnehmerunterlagen unterliegen dem Urheberrecht der Ausbilder-Akademie GmbH oder der jeweiligen Verfasser bzw. Verlage. Die Unterlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der entsprechenden Veranstaltung verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Nutzung der Inhalte - auch von Teilen der Unterlagen - ist nur mit Genehmigung der Urheber zulässig.
7. Haftung
Die Ausbilder-Akademie GmbH haftet nicht für Schäden, Unfälle und Verlust, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Ausbilder-Akademie GmbH beruhen.
8. Nebenabreden und Gerichtsstand
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Bad Homburg v. d. Höhe im Taunus.
Stand: 16.03.2021/V5.0-032021
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